Wir bieten wieder eine
Kinder- und Teeniefreizeit
für Kinder von 7 bis 12 Jahren
und Teens von 13 bis 14 Jahren an.
Und das alles für 570 € (Frühbucher bis 31.1.25) und 590 € für Kurzentschlossene. Und für mitfahrende Geschwister gibt es einen weiteren Rabatt (s. Kleingedrucktes weiter unten).
Sommerfreizeit 2025 an der Ostsee – Dein Highlight-Sommer wartet!
Bist du bereit für den besten Sommer deines Lebens? Vom 19. Juli bis 02. August 2025 geht’s von Duisburg nach Hohwacht an die Ostsee – direkt am Strand! Erlebe 15 Tage voller Action, Spaß und unvergesslicher Erlebnisse.
Strandaction und mehr: Tauche in die Wellen ein, sei bei coolen Beach-Sportarten dabei und stelle dich spannenden Team-Challenges. Tagsüber kannst du in kreativen Workshops Neues ausprobieren und deine Talente entfalten!
Abendprogramm: Genieße abwechslungsreiche Veranstaltungen: spannende Shows, Filmabende oder coole Partys – jeder Abend bietet neue Abenteuer und tolle Erlebnisse mit Freunden.
Für wen ist das Ganze? Für Kinder von 7 bis 12 Jahren und Teenager von 13 bis 14 Jahren, die auf der Suche nach einem unvergesslichen Sommer sind.
Eltern aufgepasst: Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass alle Kinder bestens betreut werden und jede Menge Spaß haben.
Wir freuen uns auf dich!
Geleitet wird die Freizeit von Stefan Bäumle (seit über 25 Jahren Kinder- und Jugendfreizeiten) und einem Team von erfahrenen ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter(inne)n. Er beantwortet auch gerne Rückfragen unter 0179/1364531.
Hier geht es zur Online-Anmeldung. Mit der Anmeldung werden die nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen samt Datenschutzerklärung anerkannt. Die Mindestanzahlung von 100 € wird nach Anmeldung fällig. Der Rest ist (ggf. in Raten) bis spätestens 7.6.2025 fällig.
Kontoverbindung:
CVJM Meiderich e.V.
IBAN: DE47 3506 0190 2121 5200 12
KD Bank eG Duisburg/Dortmund
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Kindes und Hohwacht 2025 (immer angeben!!!)
Und nun noch das nötige Kleingedruckte:
Teilnahmebedingungen
Träger
Träger der Freizeit ist der CVJM Meiderich e.V.
Frühbucherabatt, Geschwisterrabatt
Wird das Kind bis zum 31.01.2025 angemeldet und bis dahin außerdem ein Mindestbetrag von 100 € auf dem Konto des Trägers überwiesen, so erhält der Teilnehmer einen Frühbucherrabatt in Höhe von 20 €.
Zusätzlich gibt es für das erste Geschwisterkind einen Rabatt von 20 € und jedes weitere Geschwisterkind einen Rabatt von 40 €, soweit die Geschwister auch teilnehmen.
Anmeldung
Grundsätzlich kann jedes Kind im Alter zwischen 7 und 14 Jahren zur Freizeit angemeldet werden. Dies muss schriftlich auf dem Vordruck des Trägers erfolgen oder über das Onlineformular. Mit ihrer Unterschrift bzw. Online-Absendung erkennen die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung an. Die Anmeldung wird mit der Anzahlung von 100 € und einer telefonischen Rücksprache mit dem Freizeitleiter rechtswirksam. Maßgeblich für den Teilnahmevertrag sind allein die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind.
Zahlungsbedingungen
Der Freizeitbeitrag kann in begründeten Fällen reduziert werden. Diese Reduzierung ist aber nur durch Zuschüsse der Stadt Duisburg möglich. Unter der Vorraussetzung, dass die Stadt Duisburg höhere Zuschüsse als kalkuliert bezahlt, werden nach Abrechnung der Freizeit, diese dann an die Eltern zurückgezahlt. (ca. Februar 2026). Die Restzahlung des Freizeitbetrages ist 6 Wochen vor Freizeitbeginn, also am 07.06.2025, fällig. Ein angemeldetes Kind kann nur dann an der Freizeit teilnehmen, wenn der Freizeitbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt worden ist. Ist der volle Freizeitbetrag 2 Wochen (21.06.25) nach Fälligkeit nicht auf das Freizeitkonto eingegangen, gilt dies als (kostenpflichtiger) Rücktritt von der Reise.
Rücktritt von der Freizeit
Der Teilnehmer kann vor Freizeitbeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Der Träger kann beim Rücktritt des Freizeitteilnehmers eine Entschädigung verlangen, und zwar 100 € bei Rücktritt vor dem 08.04.2025, 330 € bei Rücktritt vor dem 07.06.2025 und 430 € bei Rücktritt nach dem 21.06.2025. Bei einem Rücktritt nach dem 14.06.25 erhebt der Veranstalter eine Kostenerstattung von 570 €. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Absage der Freizeit
Der Träger ist berechtigt, in begründeten Fällen (z.B. Krankheit der Freizeitleitung, Unterschreitung der Mindestbelegungszahl, Absage des Quartiers am Freizeitort) die Freizeit bis zu 6 Wochen vor dem Beginn abzusagen. Der Rücktritt ist zu jeder Zeit zulässig, wenn die Reise in Folge höherer Gewalt gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird. In beiden Fällen erhält der Teilnehmer den vollen Betrag der geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Haftungsbestimmungen
Selbstverständlich müssen die Teilnehmer/innen der Freizeit Krankenversichert sein. Der Träger übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder Krankheiten, in Fällen höherer Gewalt, sowie für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Kleiderstücke.
Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Träger für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich ist.
Pflichten des Freizeitteilnehmers
Jedes Kind hat sich an die von der Freizeitleitung erteilten Weisungen zu halten. Fügt ein Kind sich trotz Belehrung und Ermahnung nicht in die Freizeitordnung und in die Gruppe der Teilnehmer ein, kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.
Sonstiges
Im Falle auftretender Mängel ist umgehend die Freizeitleitung mit der Aufforderung in Kenntnis zu setzen, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Andernfalls entbehren Ersatzansprüche jeder Grundlage. Es gelten die jeweils örtlichen Corona-Regeln.
Datenschutzerklärung
Informationen nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und BDSG
Persönliche Daten werden im CVJM Meiderich von den Freizeitteilnehmer(inne)n mit der Anmeldung (s. Anmeldebogen) erhoben und im berechtigten Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO verwendet für:
– die Führung der Teilnehmerbeitragsliste
– Kontaktaufnahme und Freizeithinweise
Die Speicherung erfolgt als Excel-Liste auf einem lokalen PC beim Freizeitbeauftragten (Kontoverwalter) und beim Freizeitleiter.
Eine Weitergabe erfolgt nur zur Beantragung öffentlicher Zuschüsse und unterliegt bei den Zuschussgebern ebenfalls dem Datenschutz.
Die Zustimmung wird mit der Anmeldung eingeholt und kann stets widerrufen werden (§ 51 Abs. 3 Satz 3 BDSG-neu). Ein Widerruf für die o. g. Daten beendet aber zwangsläufig das Freizeitteilnahme. Auf Wunsch werden die Daten nach der Freizeit gelöscht.
Eine Weitergabe an Dritte ist beschränkt auf die öffentlichen Träger für den Erhalt von Zuschüssen.
Diese Aufzählung entspricht dem Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO.
Erklärung
Mit der Freizeitanmeldung wird bestätigt, das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben: Gleichzeitig erfolgt die Einwilligung, dass der CVJM Meiderich die Daten für Zwecke der Freizeitdurchführung (s.o.) speichert und verarbeitet.