2024 — wieder nach Fornsbach

Da die Freizeiten 2022 und 2023 so toll waren und allen das Haus und die Umgebung so gut gefallen haben, soll es auch im Sommer 2024 wieder dorthin gehen.

Wer schon mal einen persönlichen Eindruck bekommen möchte, ist zum Nachtreffen der Freizeit 2023 am 29.10.2023 von 15-17 Uhr herzlich in die Räume der ev. Kirchengemeinde Ostacker eingeladen. Weitere Infos bei Stefan Bäumle (s. u.).


Kinder (8-12 Jahre) und Teens (13-14 Jahre) sind herzlich eingeladen, mit dem CVJM Meiderich e.V. vom 12.7. bis 26.7.2024 nach Fornsbach in Baden-Württemberg zu fahren.

Fornsbach ist ein kleiner Ort in der Nähe von Stuttgart. Das Jugendhaus liegt mit Blick auf ein Tal am Waldrand gelegen, oberhalb eines Waldsees. Der Waldsee ist zu Fuß innerhalb von 5 Minuten zu erreichen. Das Haus bietet Platz für ca. 50 Personen. Die Kinder schlafen in 4- bis 6-Bett-Zimmern. Das Haus verfügt außerdem über einen großen Aufenthaltsraum, einen Essensraum und zwei weitere Gruppenräume. Im Haus befindet sich u.a. eine Tischtennisplatte. Um das Haus herum gibt es ebenfalls eine Tischtennisplatte, ein Streetballplatz, Volleyballplatz, Spiel/Fußballwiese und Tischkicker.

Wir nehmen wie immer unsere eigenen Köche mit, weil selbst gekocht schmeckt immer noch am Besten.

Der Preis für die Kinderfreizeit beträgt

490 € (Frühbucherrabatt bei 100 € Anzahlung bis 31.01.2024) danach 510 €

Anmeldungen sind über das Anmeldeportal auf dieser Homepage möglich (siehe unten).

Die Freizeit wird geleitet durch Stefan Bäumle (seit über 20 Jahren Kinder- und Jugendfreizeiten) und einem erfahrenen Team von ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter(inne)n.

Papieranmeldungen, Flyer und noch ausführlichere Informationen gibt es bei:

                                              Stefan Bäumle 0179/1364531

Das Freizeithaus hat eine eigene Homepage: www.freizeithaus-fornsbach.de

Und hier geht es zur Online Anmeldung .

Abschließend noch das wichtige „Kleingedruckte“:

Teilnahmebedingungen

Träger

Träger der Freizeit ist der CVJM Meiderich e.V.

Frühbucherabatt

Wird das Kind bis zum 31.01.2024 angemeldet und bis dahin ein Mindestbetrag von 100 € auf dem Konto des Trägers überwiesen, so erhält der Teilnehmer einen Frühbucherrabatt in Höhe von 20 €.

Anmeldung

Grundsätzlich kann jedes Kind im Alter zwischen 7 und 14 Jahren zur Freizeit angemeldet werden. Dies muss schriftlich auf dem Vordruck des Trägers erfolgen. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung an. Die Anmeldung wird mit der Anzahlung von 100 € und einer telefonischen Rücksprache mit dem Freizeitleiter rechts wirksam. Maßgeblich für den Teilnahmevertrag sind allein die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind.

Zahlungsbedingungen

Der Freizeitbeitrag kann in begründeten Fällen reduziert werden. Diese Reduzierung ist aber nur durch Zuschüsse der Stadt Duisburg möglich. Unter der Vorraussetzung, dass die Stadt Duisburg höhere Zuschüsse als kalkuliert bezahlt, werden nach Abrechnung der Freizeit, diese dann an die Eltern zurückgezahlt. (ca. Februar 2025). Die Restzahlung des Freizeitbetrages ist 6 Wochen vor Freizeitbeginn, also am 31.05.2024, fällig. Ein angemeldetes Kind kann nur dann an der Freizeit teilnehmen, wenn der Freizeitbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt worden ist. Ist der volle Freizeitbetrag 2 Wochen (14.06.24) nach Fälligkeit nicht auf das Freizeitkonto eingegangen, gilt dies als (kostenpflichtiger) Rücktritt von der Reise.

Rücktritt von der Freizeit

Der Teilnehmer kann vor Freizeitbeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Der Träger kann beim Rücktritt des Freizeitteilnehmers eine Entschädigung verlangen, und zwar 100 € bei Rücktritt vor dem 01.04.2024, 250 € bei Rücktritt vor dem 31.05.2023 und 350 € bei Rücktritt nach dem 14.06.2024.  Bei einem Rücktritt nach dem 14.06.24 erhebt der Veranstalter eine Kostenerstattung von 490 €. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Absage der Freizeit

Der Träger ist berechtigt, in begründeten Fällen (z.B. Krankheit der Freizeitleitung, Unterschreitung der Mindestbelegungszahl, Absage des Quartiers am Freizeitort) die Freizeit bis zu 6 Wochen vor dem Beginn abzusagen. Der Rücktritt ist zu jeder Zeit zulässig, wenn die Reise in Folge höherer Gewalt gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird. In beiden Fällen erhält der Teilnehmer den vollen Betrag der geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Haftungsbestimmungen

Selbstverständlich müssen die Teilnehmer/innen der Freizeit Krankenversichert sein. Der Träger übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder Krankheiten, in Fällen höherer Gewalt, sowie für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Kleiderstücke.

Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Träger für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich ist.

Pflichten des Freizeitteilnehmers

Jedes Kind hat sich an die von der Freizeitleitung erteilten Weisungen zu halten. Fügt ein Kind sich trotz Belehrung und Ermahnung nicht in die Freizeitordnung und in die Gruppe der Teilnehmer ein, kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.

Sonstiges

Im Falle auftretender Mängel ist umgehend die Freizeitleitung mit der Aufforderung in Kenntnis zu setzen, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Andernfalls entbehren Ersatzansprüche jeder Grundlage. Es gelten die jeweils örtlichen Corona-Regeln.