2026 Rauenstein — Vorschau, Anmeldung

Kinder- und Teeniefreizeit
für Kinder von 7 bis 12 Jahren
und Teens von 13 bis 14 Jahren an.

Und das alles für 470 € (Frühbucher bis 31.12.25) und 490 € für Kurzentschlossene. Und für mitfahrende Geschwister gibt es einen weiteren Rabatt (s. Kleingedrucktes weiter unten).

Organisiert vom CVJM Meiderich e.V., findet die Freizeit in den Sommerferien (2. und 3. Woche) in der Jugendherberge Rauenstein in Thüringen statt.

☀ Sommerfreizeit 2026 – Raus aus dem Alltag, rein ins Abenteuer!

Du hast Bock auf zwei Wochen voller Spaß, Action und chilligen Momenten mit deinen Freunden? Dann pack deine Sachen – vom 25.07.2026 bis 08.08.2026 geht’s ab nach Rauenstein in die Jugendherberge. Sei dabei und erlebe den coolsten Sommer aller Zeiten!

🏖 Ab ins Freibad, raus ins Gelände!

Gleich um die Ecke wartet ein Freibad auf dich – perfekt zum Abkühlen, Schwimmen und Sonnen! Ob du im Wasser chillst, ein paar Bahnen schwimmst oder mit deinen Freund*innen auf der Wiese entspannst: Der Sommer zeigt sich hier von seiner besten Seite. Und sonst ist´auch richtig was los – mit coolen Spielen, Challenges und unvergesslichen Erlebnissen ist für jede Menge Action gesorgt!

🎯 Workshops, Challenges & jede Menge Action

Du willst kreativ werden oder was Neues ausprobieren? Dann bist du hier genau richtig: Basteln, Malen, DIY-Projekte – alles dabei! Für alle, die sich gerne bewegen, gibt’s Sport ohne Ende: Fußball, Basketball, Tischtennis und mehr. Und abends? Da geht richtig was: Partys, Shows, Filmnächte, Lagerfeuer  – Da kommt garantiert keine Langeweile auf – versprochen!

🏡 Unser Zuhause: Die Jugendherberge Rauenstein

Gemütlich und richtig viel Platz zum Toben, Spielen und Chillen. Die Jugendherberge hat alles, was wir brauchen – drinnen wie draußen. Ob in den Gruppenräumen, in einem der 12 Schlafzimmer mit eigener Dusche und WC oder in chilligen Ecken zum Quatschen: Hier fühlst du dich schnell wie zu Hause!

🧒👦 Für wen?

Mitfahren dürfen alle Kids von 7 bis 12 Jahren und Teenies von 13 bis 14 Jahren. Egal ob du schon mal dabei warst oder ganz neu – bei uns bist du herzlich willkommen!

💬 Und an die Eltern:

Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass alle Teilnehmenden bestens betreut sind – zuverlässig, aufmerksam und mit viel Herz. Sicherheit, Fürsorge und ein verantwortungsvoller Umgang stehen für uns an erster Stelle – damit Sie Ihr Kind mit einem guten Gefühl in die Ferien schicken können.

Preise und Anmeldung: Frühbucherpreis 470 Euro, Normalpreis 490 Euro, Rabatt für Geschwister gibt es natürlich auch!
Die Online-Anmeldung findet man zwei Absätze tiefer.

Wir freuen uns auf dich!

Geleitet wird die Freizeit von Stefan Bäumle (seit über 25 Jahren Kinder- und Jugendfreizeiten) und einem Team von erfahrenen ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter(inne)n. Er beantwortet auch gerne Rückfragen unter 0179/1364531.

Hier geht’s zur Online-Anmeldung.
Sie wird am 14. September 2025 freigeschaltet. Die Plätze sind begehrt, also zögert nicht zu lange.

Klick mich!

Mit der Anmeldung werden die nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen samt Datenschutzerklärung anerkannt. Die Mindestanzahlung von 100 € wird nach Anmeldung fällig. Der Rest ist (ggf. in Raten) bis spätestens 13.6.2026 fällig.

Kontoverbindung:
CVJM Meiderich e.V.
IBAN: DE47 3506 0190 2121 5200 12
KD Bank eG Duisburg/Dortmund
Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Kindes und Rauenstein 2026 (immer angeben!!!)

Und nun noch das nötige Kleingedruckte:

Teilnahmebedingungen

Träger
Träger der Freizeit ist der CVJM Meiderich e.V.

Frühbucherabatt, Geschwisterrabatt
Wird das Kind bis zum 31.12.2025 angemeldet und bis dahin außerdem ein Mindestbetrag von 100 € auf dem Konto des Trägers überwiesen, so erhält der Teilnehmer einen Frühbucherrabatt in Höhe von 20 €.
Zusätzlich gibt es für das erste Geschwisterkind einen Rabatt von 20 € und jedes weitere Geschwisterkind einen Rabatt von 40 €, soweit die Geschwister auch teilnehmen.

Anmeldung
Grundsätzlich kann jedes Kind im Alter zwischen 7 und 14 Jahren zur Freizeit angemeldet werden. Dies muss schriftlich auf dem Vordruck des Trägers erfolgen oder über das Onlineformular. Mit ihrer Unterschrift bzw. Online-Absendung erkennen die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung an. Die Anmeldung wird mit der Anzahlung von 100 € und einer telefonischen Rücksprache mit dem Freizeitleiter rechtswirksam. Maßgeblich für den Teilnahmevertrag sind allein die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind.

Zahlungsbedingungen
Der Freizeitbeitrag kann in begründeten Fällen reduziert werden. Diese Reduzierung ist aber nur durch Zuschüsse der Stadt Duisburg möglich. Unter der Vorraussetzung, dass die Stadt Duisburg höhere Zuschüsse als kalkuliert bezahlt, werden nach Abrechnung der Freizeit, diese dann an die Eltern zurückgezahlt. (ca. Frühjahr 2027). Die Restzahlung des Freizeitbetrages ist 6 Wochen vor Freizeitbeginn, also am 13.06.2026, fällig. Ein angemeldetes Kind kann nur dann an der Freizeit teilnehmen, wenn der Freizeitbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt worden ist. Ist der volle Freizeitbetrag 2 Wochen (27.06.2026) nach Fälligkeit nicht auf das Freizeitkonto eingegangen, gilt dies als (kostenpflichtiger) Rücktritt von der Reise.

Rücktritt von der Freizeit
Der Teilnehmer kann vor Freizeitbeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger. Der Träger kann beim Rücktritt des Freizeitteilnehmers eine Entschädigung verlangen, und zwar 100 € bei Rücktritt vor dem 01.04.2026, 200 € bei Rücktritt vor dem 13.06.2026 und 300 € bei Rücktritt vor dem 01.07.2026.  Bei einem Rücktritt nach dem 30.6.2026 erhebt der Veranstalter eine Kostenerstattung von 490 €. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Absage der Freizeit
Der Träger ist berechtigt, in begründeten Fällen (z.B. Krankheit der Freizeitleitung, Unterschreitung der Mindestbelegungszahl, Absage des Quartiers am Freizeitort) die Freizeit bis zu 6 Wochen vor dem Beginn abzusagen. Der Rücktritt ist zu jeder Zeit zulässig, wenn die Reise in Folge höherer Gewalt gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird. In beiden Fällen erhält der Teilnehmer den vollen Betrag der geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Haftungsbestimmungen
Selbstverständlich müssen die Teilnehmer/innen der Freizeit Krankenversichert sein. Der Träger übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle oder Krankheiten, in Fällen höherer Gewalt, sowie für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Kleiderstücke.

Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Träger für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich ist.

Pflichten des Freizeitteilnehmers
Jedes Kind hat sich an die von der Freizeitleitung erteilten Weisungen zu halten. Fügt ein Kind sich trotz Belehrung und Ermahnung nicht in die Freizeitordnung und in die Gruppe der Teilnehmer ein, kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden.

Sonstiges
Im Falle auftretender Mängel ist umgehend die Freizeitleitung mit der Aufforderung in Kenntnis zu setzen, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Andernfalls entbehren Ersatzansprüche jeder Grundlage. Es gelten die jeweils örtlichen Corona-Regeln.

Datenschutzerklärung

Informationen nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und BDSG

Persönliche Daten werden im CVJM Meiderich von den Freizeitteilnehmer(inne)n mit der Anmeldung (s. Anmeldebogen) erhoben und im berechtigten Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO verwendet für:
– die Führung der Teilnehmerbeitragsliste
– Kontaktaufnahme und Freizeithinweise

Die Speicherung erfolgt als Excel-Liste auf einem lokalen PC beim Freizeitbeauftragten (Kontoverwalter) und beim Freizeitleiter.
Eine Weitergabe erfolgt nur zur Beantragung öffentlicher Zuschüsse und unterliegt bei den Zuschussgebern ebenfalls dem Datenschutz.

Die Zustimmung wird mit der Anmeldung eingeholt und kann stets widerrufen werden (§ 51 Abs. 3 Satz 3 BDSG-neu). Ein Widerruf für die o. g. Daten beendet aber zwangsläufig das Freizeitteilnahme. Auf Wunsch werden die Daten nach der Freizeit gelöscht.
Eine Weitergabe an Dritte ist beschränkt auf die öffentlichen Träger für den Erhalt von Zuschüssen.

Diese Aufzählung entspricht dem Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO.

Erklärung
Mit der Freizeitanmeldung wird bestätigt, das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben: Gleichzeitig erfolgt die Einwilligung, dass der CVJM Meiderich die Daten für Zwecke der Freizeitdurchführung (s.o.) speichert und verarbeitet.